8. Gegen diese Verfügung erhob die SWICA, die Krankenversicherung der Beschwerdeführerin, am 7. März 2018 Einsprache, mit dem Antrag, dass die Kosten weiterhin durch die Unfallversicherung zu übernehmen seien. 9. A. erhob am 13. März 2018 Einsprache gegen die Verfügung der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG und beantragte, dass diese die Kosten für die Folgen ihres Unfalles am 25. Dezember 2017 weiterhin übernehme. 10. Die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG wies die Einsprachen von A. und der SWICA Krankenversicherung AG mit Entscheid vom 4. Juni 2018 ab.