6. Mit Schreiben vom 13. Februar 2018 teilte A. der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG mit, dass sie mit deren Schreiben vom 9. Februar nicht einverstanden sei, da ihre Beschwerden und die Verletzungen klar mit dem Unfall zusammenhängen würden. 7. Die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG lehnte mit Verfügung vom 22. Februar 2018 einen Anspruch auf Versicherungsleistungen ab dem 11. Januar 2018 ab. 83 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang