5. Die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG teilte A. mit Schreiben vom 9. Februar 2018 mit, im Arthro-MRI habe eine traumatische Veränderung ausgeschlossen werden können. Jedoch werde eine fortgeschrittene degenerative Veränderung nachgewiesen, welche nicht unfallkausal sei. Der Status quo sine sei am 10. Januar 2018 erreicht worden. Die Beschwerden stünden danach nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit dem Ereignis vom 25. Dezember 2017. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen ab dem 11. Januar 2018 müsse aufgrund dieser Ausführungen abgelehnt werden.