1. A., Jahrgang 1964, ist durch ihre Arbeitgeberin obligatorisch bei der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG gegen Unfälle versichert. Nach einem Sturz beim Langlaufen am 25. Dezember 2017 litt sie unter Schmerzen und Bewegungseinschränkung in der rechten Schulter. 2. Am 28. Dezember 2017 begab sie sich in ärztliche Behandlung zu Dr. med. B., Facharzt für Orthopädie und Traumatologie. Gleichentags meldete die Arbeitgeberin von A. der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG den Bagatellunfall.