Indizien für eine traumatische Rotatorenmanschettenläsion sind fehlende Schulterbeschwerden bis zum Sturz beim Langlaufen, medizinische Behandlung in enger zeitlicher Korrelation zum Sturz, ärztliche Befunde, welche gegen grössere degenerative Veränderungen sprechen sowie Beschwerdefreiheit nach knapp vier Monaten nach dem Sturz. Der Unfallversicherung gelang es nicht, mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nachzuweisen, dass die Sehnenrisse vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sind (Art. 6 Abs. 2 lit. f. UVG). Erwägungen: I.