12.2 Diese Ausführungen des Beschwerdeführers sind nicht zielführend. Nach der Basler Rechtsöffnungspraxis wird bei vollkommen zweiseitigen Verträge die provisorische Rechtsöffnung dann nicht erteilt, wenn der Schuldner behauptet, die Gegenleistung sei nicht oder nicht ordnungsgemäss erbracht worden (vgl. Staehelin, a.a.O., Art. 82 N 119).