schwerdeführer bzw. die C. AG und die E. GmbH gemeinsam ein Projekt zur Realisierung und Verkauf von Liegenschaften verfolgten, insbesondere den folgenden Akten: So teilte der Beschwerdeführer der E. GmbH mit Mail vom 20. Juli 2015 mit, eine zu gründende AG hätte erst dann zu erfolgen, wenn die GmbH das erste Projekt positiv abgerechnet habe, dann könne nämlich der Gewinn als Eigenkapital für die AG eingesetzt werden.