eigene Rechnung die Visualisierung für zwei der Villen in Auftrag gegeben. Dies kann auch dem Mail der C. AG vom 21. Mai 2015 mit dem Betreff «15002/X. + 15003/D.» zu «15003/D., Entwurf CASA B und D» entnommen werden: «e. Die Visualisierungen- Aussenbereich erfolgen durch Herrn I. im Direktauftrag von Herr B.». Auf das Schreiben vom 15. Juni 2017 des Beschwerdegegners musste die Vorinstanz somit nicht weiter eingehen.