Inwiefern aus diesem Schreiben hervorgehen soll, dass B. für dieses Projekt als Privatperson und gerade nicht für die E. GmbH tätig sei, ist nicht erkennbar. Für die Visualisierungen zweier Haustypen B und D stellte nämlich die I. der E. GmbH – und nicht dem Beschwerdegegner - am 8. und 9. Juni 2015 zwei Rechnungen.