6.2. Dem hält der Beschwerdegegner entgegen, er hätte die Visualisierung erwähnt, um seinen Standpunkt zu untermauern, nämlich dass die E. GmbH zur Förderung der Kooperation sogar Aufträge an Dritte auf Rechnung der E. GmbH erteilt hätte, dies im Gegensatz zum Verhältnis gegenüber der C. AG, welcher weder der Beschwerdegegner noch seine Gesellschaft einen Auftrag erteilt habe.