B. sei einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der E. GmbH. Es stehe ihm mithin völlig frei, seine geschäftliche Mailadresse sowohl für geschäftliche wie auch für private Zwecke zu verwenden. Es dürfte sogar geradezu üblich sein, dass eine Person in der Position von B. gerne eine einzige Mailadresse für sämtliche Korrespondenz verwende, um damit einen leichteren 77 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang