Hinter dem Namen von Herrn B. sei die Bezeichnung «D. » vermerkt. Zusätzlich werde er als «Bauherrschaft und Besteller» bezeichnet. Das Protokoll sei B. zugestellt und von ihm bis heute nicht als fehlerhaft bezeichnet oder korrigiert worden. Das zweite Protokoll vom 21. Mai 2015 sei als E-Mail verschickt worden, unter anderem auch an B.. Wiederum seien die Anwesenden aufgelistet worden, wobei bei Frau G., Herrn A. und Herrn H. (C. AG), bei Herrn B. aber wiederum keine Firmenbezeichnung, sondern ausschliesslich «Bauherrschaft - Besteller» vermerkt sei. Die Gesellschaft E. GmbH werde in beiden Protokollen mit keinem Wort erwähnt.