6. Die C. AG trat am 28. Juni 2017 A. die Forderung aus der Honorar-Rechnung vom 1. Juni 2017 an D., deren Schuldner der Bauherr und Besteller B. sei, einen Teilbetrag in Höhe von insgesamt Fr. 25'000.00 ab. 7. A. teilte B. mit Einschreiben vom 28. Juni 2017 mit, dass ihm gemäss Erklärung vom 28. Juni 2017 die C. AG eine Forderung gegen B. in der Höhe von Fr. 25'000.00 abge- 74 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang