Die Rechnungen seien völlig unberechtigt. Ausgangslage für die sogenannten Entwürfe der Villen sei die Neugründung seiner Firma im Februar 2015 und eine Besprechung im Büro der C. AG mit A. gewesen, wo es um eine künftige Zusammenarbeit in dem Sinne gegangen sei, dass C. AG Entwürfe zur Verfügung stelle, die über seine Firma verkauft werden sollten. Im Sinne dieser Zusammenarbeitsvereinbarung und damit zum Zweck der Verkaufsförderung habe er auf eigene Rechnung die Visualisierung für zwei der Villen in Auftrag gegeben.