2. Mit Schreiben vom 28. April 2017 forderte B. A. auf, den Betrag von EUR 18'000.00 bis am 15. Mai 2017 zurückzubezahlen. 3. A. teilte B. mit Mail vom 2. Mai 2017 mit, dass er ihm das Darlehen inkl. Zinsen selbstverständlich zurückzahlen werde. Gleichzeitig fragte er betreffend des Vorgehens bezüglich der Zahlungen der Honorierung betreffend Objekt 15002/X. für die Aufwendungen für Planungsarbeiten von Fr. 39'191.00 inkl. MWST nach.