Würde erst das Wissen der Standeskommission diese Verjährungsfrist auslösen, würde es dem Meliorationsamt freistehen, ihm bekannte Rückerstattungsansprüche unbehandelt zu lassen und diese nach seinem Gutdünken der Standeskommission zur Entscheidung zu übergeben, da erst damit die relative Verjährungsfrist ausgelöst würde. Dies war aber nicht Absicht des Gesetzgebers, als er eine relative Verjährungsfrist von einem Jahr vorsah. Es kann schliesslich nicht das Risiko des Bürgers sein, wie lange der Informationsfluss departementsintern dauert.