Zusammenfassend bedeutet dies, dass der gesamte Rückerstattungsprozess ein Zusammenspiel zwischen dem vorbereitenden und vollziehenden Meliorationsamt und der abschliessend entscheidenden Standeskommission ist. Aufgrund der Zugehörigkeit des Meliorationsamts zum Land- und Forstwirtschaftsdepartement und somit zur Standeskommission ist dies als departementsinterne Aufgabenteilung zu sehen. Damit hat sich die Standeskommission das Wissen des Meliorationsamtes anrechnen zu lassen.