1. 1.1. Zunächst stellt sich die Frage des anwendbaren Rechts. Vorliegend wurde die Finanzhilfe im Jahr 1999 ausbezahlt und somit unbestrittenermassen unter der Geltung der Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten vom 30. März 1992 (nachfolgend: V-1992). Diese Verordnung wurde im Jahr 2009 grundlegend überarbeitet und durch das Gesetz über die Unterstützung von Wohnbausanierungen vom 26. April 2009 (WSG) sowie der Verordnung über die Unterstützung von Wohnbausanierungen vom 15. Juni 2009 (WSV) abgelöst. Gemäss den Übergangsbestimmungen in Art.