Die Rückforderung betrage daher 16/30 der Finanzhilfen. Das Meliorationsamt führt weiter aus, dass B., bevor die Standeskommission über die Rückforderung der Kantons- und Bezirksbeiträge beschliesse und die Angelegenheit zur Rückforderung der Bundesbeiträge an das Bundesamt für Wohnungswesen weitergeleitet werde, das rechtliche Gehör gewährt werde. 3. Mit Schreiben vom 28. August 2017 nahm der Rechtsvertreter von B. Stellung zum in Aussicht gestellten Rückforderungsbegehren.