2. Mit Schreiben vom 4. Juli 2017 stellte das Meliorationsamt B. die Rückforderung von Fr. 112'000.00 in Aussicht. Es begründet dies damit, dass im Jahr 2015 eine Überprüfung der finanziellen Verhältnisse der Jahre 2011 bis 2015 vorgenommen worden sei. Dabei sei festgestellt worden, dass in diesen Jahren die Einkommens- und/oder Vermögensgrenzen durch die Bewohnerschaft überschritten worden seien. Seit der Auszahlung der Beiträge im Jahr 1999 seien nun bis 2013 14 Jahre vergangen. Die Rückforderung betrage daher 16/30 der Finanzhilfen.