A. und B. wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen ein Bundesbeitrag von Fr. 135'000.00, von der Standeskommission ein Kantonsbeitrag von Fr. 42'000.00 sowie vom Bezirk X. ein Bezirksbeitrag von Fr. 33'000.00 gewährt. Insgesamt erhielten A. und B. für die Wohnbausanierung der Liegenschaft Y. einen Beitrag von Fr. 210'000.00.