Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Präsidentin als Einzelrichterin, Entscheid KE 12-2017 vom 15. Januar 2018 Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wurde vom Bundesgericht mit Entscheid 5A_159/2018 vom 24. Oktober 2018 abgewiesen. 69 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang 2.6. Rückforderung von Wohnbausanierungsbeiträgen