Ausserdem sei seine Gesellschaft über längere Zeit übermässig besteuert worden, was zu deren Niedergang beigetragen habe. Vor diesem Hintergrund müsse auch Verständnis für den Widerstand aufgebracht werden, den die Beschwerdeführer in diesem Verfahren geleistet hätten. Es dürfe nicht darum gehen, die Beschwerdeführer nun dafür abzustrafen, dass sie alles daran gesetzt hätte, die Wegnahme des Grundeigentums zu verhindern.