Der Beschwerdeführer B habe sehr viel Geld in ein Projekt investiert, mit dem er offenbar nicht vorwärts komme oder jedenfalls noch keine Früchte davontrage. Als Folge dieses Engagements verliere er im Konkurs ein Einfamilienhaus in Zeiten enorm steigender Grundstückpreise, wobei aus der Verwertung einige hunderttausend Franken weniger resultieren würden als er in dieses Grundstück investiert hätte. Ausserdem sei seine Gesellschaft über längere Zeit übermässig besteuert worden, was zu deren Niedergang beigetragen habe.