sungsversuche umgehend und sofort zu rügen, um die Abstimmung zu verhindern. Der Beschwerdeführer handelte demnach im Vorverfahren zur Bezirksgemeinde treuwidrig, zumal er als Vizepräsident der Bezirksschützen X. deren Finanzbedarf kennen musste und trotzdem ohne eigenes Engagement für die Ablehnung des Antrags die Bezirksgemeinde abhalten liess. Spätestens jedoch an der Bezirksgemeinde hätte der Beschwerdeführer einen Rückweisungsantrag - allenfalls mit der Begründung, dem Stimmvolk müssten fachkundig aufgearbeitete Zahlen vorgelegt werden - stellen müssen, um eine Abstimmung in der Sache zu verhindern.