Der Volksfreund berichtete jedoch nur von einem längeren Hin und Her über unterschiedliche Zahlen und einem zweimaligen Ausmehren. Jedenfalls hätte der Beschwerdeführer, wenn er einen Rückweisungsantrag gestellt hätte, über welchen nicht abgestimmt worden wäre, diesen Mangel sofort rügen müssen, wozu kein Fachwissen notwendig gewesen wäre. Auch eine solche Rüge wird vom Beschwerdeführer nicht behauptet. Gemäss Protokoll der Bezirksgemeinde sagte der Beschwerdeführer nach der Annahme des Antrags nur, der Schützenverein sei nicht mehr bereit, sich an der Chilbi (…) zu engagieren und er ziehe sich aus dem Anlass zurück.