Auch habe er darauf hingewiesen, eine Kostenprognose könne im heutigen Zeitpunkt nicht seriös beurteilt werden und es lägen keine Unterlagen dazu vor. Zu diesen behaupteten Aussagen stehen die vom Beschwerdeführer unbestritten gebliebene Aussage gemäss Protokollauszug der Bezirksgemeinde vom 7. Mai 2017, er sei der Meinung, dass der Hauptmann die Korrekturen der Zahlen nach der Sitzung vom 1. Mai 2017 richtig erklärt habe, in Widerspruch.