Kosten für das Schiesswesen ausser Dienst und die Altlastensanierung gebunden sei. Widersprochen worden sei insbesondere der tatsachenwidrigen Behauptung des Bezirksrats, ab 2016 sei mit Kosten von Fr. 425'000.00 zu rechnen. Auch der Beschwerdeführer habe diesen Betrag an der Versammlung als qualifiziert falsch, unbelegt und äusserst hypothetisch gerügt. Auch habe er darauf hingewiesen, eine Kostenprognose könne im heutigen Zeitpunkt nicht seriös beurteilt werden und es lägen keine Unterlagen dazu vor.