5. 5.1. Wer schliesslich an der Bezirksgemeinde vom 7. Mai 2017 was genau sagte, ist nicht restlos klar. Der Beschwerdeführer behauptet nicht, den Stimmberechtigten seine bzw. die Sichtweise der Schützen mit einem Votum gegen den Antrag von A. dargelegt zu haben. Er behauptet hingegen, die Gegner des Antrags von A. hätten gerügt, dass die vom Bezirksrat präsentierten Zahlen nicht stimmten, dass zwischen Betrieb und Unterhalt der Schiessanlage unterschieden werden müsse und dass ein erheblicher Teil der 61 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang