Auch unterliess es der Beschwerdeführer, selbst oder zusammen mit seinen Vorstandskollegen - trotz Hinweis des Bezirksrats - für das Anliegen der Schützen zu werben oder aber vom Volksfreund eine Richtigstellung zu verlangen. Der Antragsteller A. hingegen reichte dem Volksfreund einen Leserbrief, publiziert am 4. Mai 2017, ein: So sei anlässlich der Orientierungsversammlung des Bezirksrates X. am 20. April 2017 ausführlich über seinen Antrag wegen den Vergütungen an das Schützenwesen diskutiert worden.