4.2. Nach dieser Besprechung mit dem Bezirksrat musste der Beschwerdeführer damit rechnen, dass sich der Bezirksrat im Vorfeld der Bezirksgemeine nicht mehr weiter zum Antrag von A. äussern würde. Der Beschwerdeführer behauptet jedoch nicht, er habe vom Bezirksrat anlässlich dieser Besprechung eine Berichtigung der von ihm gerügten falschen Zahlen im Vorfeld der Bezirksgemeinde zuhanden der Stimmberechtigten verlangt.