3.4. Selbst wenn argumentiert würde, dem Beschwerdeführer wären unmittelbar nach der Orientierungsversammlung das Vorbringen der Einwände nicht zumutbar gewesen, so unterliess er es auch, bei den folgenden vorbereitenden Handlungen des Bezirksrats im Hinblick auf die Bezirksgemeinde die entsprechenden Mängel geltend zu machen. 60 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang