schlüsseln müsse, andernfalls eine Fehlinformation an die Stimmberechtigten vorliegen würde und die Bezirksgemeinde keinen sachgerechten Entscheid fällen könnte. Mit seiner Behauptung, der Bezirksrat habe die Zahl von Fr. 425’000.00 erstmals an der Bezirksgemeinde genannt, verkennt der Beschwerdeführer überdies, dass der Bezirksrat bereits an der Orientierungsversammlung diese Zahl im Ergebnis erläutert hatte, nämlich dass bis ins Jahr 2026 Aufwendungen von Fr. 421’000.00 (Fr. 395’000.00 zuzüglich Baurechtszinsen von Fr. 26’000.00) bzw. der vom Bezirk zu tragende Anteil von