Fr. 2’000.00 pro Jahr bzw. inkl. Baurechtszins von Fr. 2’600.00 pro Jahr einen Anteil von Fr. 4’400.00 bis Fr. 4’600.00 pro Jahr zu finanzieren. F. habe zu bedenken gegeben, eine Annahme würde zu einer massiven Kürzung der Geldmittel an die Schützen führen, was längerfristig das Aus für die Schiessanlage Y. bedeuten könnte. Als gesetzliche Auflage obliege dem Bezirk, den Pflichtschützen das Feldschiessen und das Obligatorische zu ermöglichen. Ebenfalls wurde über Kostensenkungsmassnahmen bzw. zusätzliche Kostenträger sowie die Pflicht der Gemeinden zugunsten der Schiessvereine informiert.