len. 2.2. Auch hätte sich der Beschwerdeführer ab Kenntnisnahme der Broschüre „Jahresrechnung und Bericht der Bezirksverwaltung X. für das Jahr 2016“ mit der Stellungnahme des Bezirksrats zu diesem Antrag auseinandersetzen können. Er hätte die vom Bezirksrat erwähnten Auswirkungen einer Annahme des Antrages aufzeigen können: So hätte er die Verletzung von Bundesrecht, u.a. des Militärgesetzes, welche seiner Ansicht nach durch die mögliche Schliessung der Schiessanlage entstehen würde, und die von ihm behauptete mangelnde Information durch den Bezirksrat vorbringen müssen.