Der Entscheid der Bezirksgemeinde sei durch den regierenden Hauptmann auf unzulässige Art und Weise beeinflusst worden. Der genannte Betrag von Fr. 425’000.00 sei qualifiziert falsch, v.a. aber unbelegt und äusserst hypothetisch. Auf entsprechende Voten von ihm und D. habe der Gemeindeführer nicht reagiert. Mit der Annahme des Antrags von A. werde sich der Bezirk nicht mehr 56 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang