Dabei führte er aus, dass anlässlich der Bezirksgemeinde der regierende Hauptmann C. darauf hingewiesen habe, ab 2026 [recte: 2016] sei mit Kosten von Fr. 425’000.00 zu rechnen, diese erstmals an der Bezirksgemeinde genannte Zahl jedoch weder begründet noch klar definiert habe, welche Kosten damit gemeint seien. Das Stimmvolk sei im Glauben gelassen worden, dass der Bezirk ab 2026 [recte: 2016] Kosten von Fr. 425’000.00 zu tragen habe. Der Entscheid der Bezirksgemeinde sei durch den regierenden Hauptmann auf unzulässige Art und Weise beeinflusst worden.