Mit seiner über 38 Jahre langen Erfahrung auf derselben Alp konnte er auch ohne Medienunterstützung einschätzen, ob Gewitter droht. So ist gerichtsnotorisch, dass die Gewitter im Alpstein sehr lokal und strichweise niedergehen. Hinzu kommt, dass sich die dem Beschuldigten an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht gezeigten Meteodaten und die Fotos der Polizei - wie in Erwägung 3.4 ausgeführt - jedenfalls nicht eignen, einen Starkniederschlag über der Alp des Berufungsklägers zu beweisen.