Die Meteodaten, insbesondere dasjenige kleine Bild der gesamten Schweiz, welches um 4:00 Uhr vom 30. Juni 2016 als einziges Bild eine gelbe Zone aufweist, sind untauglich, einen Starkniederschlag über der Alp des Berufungsklägers zu beweisen. Auch die Fotos, welche von der Polizei am 30. Juni 2016 erstellt worden sind, lassen die ausgetragene Gülle als braune Stellen noch deutlich erkennen, was darauf hindeutet, dass ein Abschwemmen oder eine Auswaschung sehr unwahrscheinlich war.