8. A. (folgend: Berufungskläger) reichte am 18. September 2017 beim Kantonsgericht Appenzell I.Rh. die Berufung ein. 9. Der Berufungskläger wurde mit prozessleitender Verfügung vom 16. Oktober 2017 zur Berufungsverhandlung auf den 5. Dezember 2017 vorgeladen. 10. Mit Schreiben vom 17. November 2017 teilte Rechtsanwalt B. (folgend: Verteidiger) mit, dass er mit der Interessenwahrung des Berufungsklägers betraut worden sei. (…) III.