8.3. Die Vorinstanz hat die Klage somit zu Recht abgewiesen, womit auch die Berufung abzuweisen ist. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Zivil- und Strafgericht, Entscheid K 3-2015 vom 20. Juni 2017 Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wurde vom Bundesgericht mit Urteil 4A_486/2017 vom 23. März 2018 abgewiesen. 48 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang 2.3. Prüfung der Anklage / Bindung an die Anklage / Verunreinigungsverbot / Gewässerschutzgesetz