Mit dieser Antwort gab er implizit zu, dass es richtig gewesen wäre, die Last vorab auf den Boden zu stellen. Seine Antwort auf die wiederholte Frage der Üblichkeit dieses Vorgehens, jeder, der mit dem Kran arbeite, handle auch so, jeder würde so handeln, wurde durch den Zeugen E., der persönlich die Last nie am Kran hängen gelassen habe und auch nie jemanden gesehen habe, der das gemacht hätte, widerlegt.