falls nicht mehr relevant gewesen, nicht richtig sei. Die Behauptung des Berufungsklägers, er sei der Meinung gewesen, mit dem Hochstellen der Ladung den Sicherheitsvorschriften zu entsprechen, ist unglaubwürdig. So beantwortete er die Frage der Vorinstanz, ob es üblich sei, dass man etwas in die Höhe hebe, das dann hängenlasse und nach unten gehe, dahingehend, es sei ja nur ein paar Minuten gegangen. Mit dieser Antwort gab er implizit zu, dass es richtig gewesen wäre, die Last vorab auf den Boden zu stellen.