Kranführer-Anwärter müssen eine abgeschlossene Lehrzeit als Schlosser, Mechaniker, Monteur oder Maschinist, oder eine wenigstens einjährige Praxis als Baumaschinist besitzen. Bevor sie selbständig einen Turmdrehkran führen dürfen, haben sie während mindestens 4 Wochen als Krangehilfe (Lastaufgeber, Signalmann usw.) Erfahrungen über den allgemeinen Kranbetrieb und das Abschätzen und Befestigen von Lasten zu erwerben und sich während mindestens 6 Tagen unter der Leitung eines erfahrenen Kranführers in der Bedienung und Wartung eines Turmdrehkranes gründlich anzulernen (Art. 20 Abs. 2 aKranV).