Ein Ausbildungsmodul an diesem Kurs war der Krantransport, welcher für den Berufungskläger als langjährigen Kranfahrer höchstens Auffrischung der Praxis gewesen sei. Der Berufungskläger habe nicht dargetan, weshalb der Unfall bei hinreichendem Wissenstransfer, Schulung in Sursee und Sensibilisierung für Gefahren, nicht passiert wäre. Der Unfall habe sich nicht ereignet, weil dem Kläger irgendwelche Fachkenntnisse gefehlt hätten, sondern weil er die allerelementarsten Fehler gemacht habe, die ein Kranführer überhaupt begehen könne: Er habe eine Last hängen gelassen, habe sich unter diese gestellt und ohne Blickkontakt zur Last den Kran bedient.