Der Berufungskläger hat nach seinen eigenen Angaben auch immer wieder Paletten mit dem Kran transportiert und war somit entsprechend routiniert. Im Unfallverhütungsparcours, welcher der Berufungskläger rund eineinhalb Jahre vor dem Unfall absolvierte, wurden ihm zudem die elementarsten Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Unfällen im Umgang mit Krantransporten in Erinnerung gerufen. Er wusste folglich um die möglichen Gefahren, welche der Krantransport von Baumaterial bei unsachgemässer Bedienung mit sich bringen kann.