D. sei am Tag des Unfalls für die Bauaufsicht zuständig gewesen. Nun sei aber ein Arbeitnehmer nicht ständig zu beaufsichtigen, nachdem er zehn Jahre lang gute Arbeit geleistet habe; er müsse vielmehr eine erhöhte Eigenverantwortung wahrnehmen. Es sei davon auszugehen, dass mit der zeitlichen Zunahme der Berufserfahrung der Arbeitnehmer sich der Gefahren immer mehr bewusst sei und wisse, welche Sicherheitsvorkehrungen er treffen müsse. A. sei seit zehn Jahren als (Teilzeit-)Kranführer bei der Beklagten tätig gewesen und habe in dieser Zeit nach eigenen Angaben auch immer wieder Paletten transportiert.