Es liege das Programm eines Unfallverhütungsparcours im Jahr 1998 im Recht, an welchem A. nachweislich teilgenommen habe. Dabei seien die Teilnehmer insbesondere zum Thema ‚persönliche Schutzausrüstung‘ und ‚Krantransporte‘ geschult worden. Das Ziel dieser Veranstaltung sei gewesen, den auf den Baustellen Beschäftigten das richtige Verhalten zur Vermeidung von Unfällen zu vermitteln. Ein Lernziel des Themas ‚Krantransporte‘ sei unter anderem gewesen, wie Lasten richtig anzuhängen seien.