Danach zog er die Fernbedienung ohne Blickkontakt zur Palette an sich, um die Filtersteine in die Baugrube herunterzusenken. In diesem Moment entleerte sich die Palette aus einer Höhe von vier bis fünf Metern und die Filtersteine fielen herunter und verletzten ihn. 2. Der damalige Rechtsvertreter von A. reichte beim Bezirksgericht Appenzell I.Rh. [folgend: Vorinstanz] am 16. Januar 2013 eine Teilklage gegen die B. AG ein, mit welcher er einen Haushaltsschaden für die Zeit vom Unfall bis zum 31. Dezember 2012 im Umfang von mindestens Fr. 487’510.30 nebst Zins forderte.