31 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang 2. Gerichte 2.1. Anspruch auf Hauspflege Die Ausrichtung von Hauspflegebeiträgen sind auch für Unfälle, welche vor dem 1. Januar 2017 eingetreten sind, nach den revidierten Bestimmungen nach Art. 10 Abs. 3 UVG und Art. 18 UVV zu beurteilen. Erwägungen: I.